Schulwechsel in den Jahrgängen 5 bis 10

Nur in sehr begrenztem Maße können wir in die Sekundarstufe I Schüler/innen aufnehmen, die von anderen Schulen zu uns möchten. Ein Wechsel ist in der Regel nur zum neuen Schuljahr möglich. Da wir sehr viele Anfragen haben und nur so viele Schüler/inen aufnehmen können, wie unsere Schule auch verlassen, haben wir für die meisten Jahrgänge eine Warteliste.
Schüler/innen der Klassen 5 bis 10, die bereits eine Gesamtschule besuchen, haben nach einem Umzug das Recht, an einer Gesamtschule aufgenommen zu werden. Das heißt: Gesamtschüler/innen, die nach Nordwalde ziehen, werden an der KvG aufgenommen. Für zugezogene Schüler/innen aus benachbarten Kommunen ohne Gesamtschule gilt, dass eine der erreichbaren Gesamtschulen zuständig ist. Schüler/innen von anderen Schulformen können wir oft nicht aufnehmen, weil unsere Klassen voll sind. Auskunft gibt die zuständige Abteilungsleiterin.

Schüler/innen, die einen Schulformwechsel anstreben, können wir oftmals nicht aufnehmen. Für den Wechsel zum Schuljahresende besteht die Möglichkeit sich im Sekretariat in eine Warteliste eintragen zu lassen. In den Jahrgängen 9 und 10 ist ein Schulformwechsel zur Gesamtschule in der Regel nicht mehr möglich.

Ansprechpartnerin für die Jahrgänge 5 bis 7:
Frau Dr. Alexa Brintrup-Feldhaus, Leiterin der Abteilung 1
Ansprechpartner für die Jahrgänge 8 bis 10:
Herr Josef Ferling, Leiter der Abteilung 2