FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung im Jahrgang 5

1Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?
- das Original des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 mit Schulformempfehlung (ggf. beglaubigte Kopie);
- das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde (ggf. beglaubigte Kopie);
- das Original des Anmeldescheins (alle Blätter, soweit mehrere ausgehändigt wurden);
- das ausgefüllte Anmeldeformular. (Sie können es zu Hause oder in der Schule ausfüllen.)
- den Nachweis über einen vollständigen Masernimpfschutz oder eine ausreichende Immunität (Impfpass).
2Kann ich mein Kind an mehreren Schulen gleichzeitig anmelden?
Das ist grundsätzlich nicht erlaubt, deshalb müssen Sie auch das Original des Anmeldescheins mitbringen.
3Was geschieht, wenn nicht alle angemeldeten Schüler/innen angenommen werden können?
In diesem Falle findet ein Auswahlverfahren statt. In den letzten Jahren konnte die KvG aber fast alle Kinder annehmen. Falls Ihr Kind nicht aufgenommen werden sollte, ist nach der Mitteilung bei vielen Schulen noch eine Anmeldung möglich, da wir nur eine Woche Anmeldungszeit haben. Erkundigen Sie sich eventuell vorsichtshalber nach den Terminen der für Sie infrage kommenden alternativen Schulen. Wenn die Fristen sehr knapp sind, können Sie sich unmittelbar nach Ende des Auswahlverfahrens telefonisch erkundigen und im Ablehnungsfall die Unterlagen im Sekretariat abholen.
4Welche Voraussetzungen bestehen für die Aufnahme in die Sport- und Musikklassen?
Voraussetzung für die Aufnahme in die Sportklasse ist die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung, mit Nachweis der Schwimmfähigkeit. Voraussetzung für die Aufnahme in die Musikklasse ist die positive Empfehlung nach einem Aufnahmegespräch sowie die Bereitschaft, die monatlich anfallenden Kosten für die Musikschule und die Pauschale für die Wartung und Versicherung der Instrumente zu bezahlen.
Verpassen Sie nicht die Termine zur Eignungsfeststellung!