Inklusion


Die Kardinal-von-Galen-Gesamtschule ist seit dem Schuljahr 15/16 ein Ort des gemeinsamen Lernens. Das heißt, einige Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, insbesondere in den Bereichen Lernen, sprachliche Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung, können hier in jeden neuen 5. Jahrgang aufgenommen werden. Sie werden nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) zielgleich oder zieldifferent unterrichtet und zum Abschluss geführt. Regellehrkräfte und Sonderpädagog/innen arbeiten dazu Hand in Hand und arbeiten eng mit den Eltern zusammen. Soweit es uns räumlich und personell möglich ist, nehmen wir in Abstimmung mit dem Schulträger (der Gemeinde Nordwalde) auch Kinder mit Unterstützungsbedarf im körperlich-motorischen Bereich auf.

Die Zuweisung einer Regelschule für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfolgt durch das Schulamt. Dabei werden Schulformwünsche der Eltern, Wohnortnähe und die Kapazität der einzelnen Schulen berücksichtigt.

Häufige Fragen:

1Muss ich mein Kind noch anmelden, wenn ich eine Zuweisung durch das Schulamt habe?
Ja, unbedingt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Dr. Brintrup-Feldhaus, sobald Sie das Schreiben vom Schulamt bekommen haben. Bitte bringen Sie Zeugnisse, Anmeldescheine, Förderbescheide und Geburtsurkunde mit.
2Wird mein Kind auch ohne Zuweisung vom Schulamt aufgenommen?
Mit den Unterstützungsbedarfen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung in der Regel nicht. Das Zuweisungsverfahren soll im Sinne einer optimalen Förderung des einzelnen Kindes sicherstellen, dass die Förderkapazitäten aller inklusiven Schulen gleichmäßig genutzt werden. Dieses Verfahren möchten wir nicht unterlaufen. Bei Unterstützungsbedarf in der körperlich-motorischen Entwicklung prüfen wir im Einzelfall gemeinsam mit dem Schulträger, ob eine Aufnahme möglich und als Einzelintegration im Sinne des Kindes ist.
3Mit welcher zusätzlichen Förderung kann ich für mein Kind rechnen?
Ihr Kind wird in einer normal großen Klasse unterrichtet, das heißt, im fünften Jahrgang bis zu 29 Schüler/innen und in höheren Klassen teilweise auch noch mehr. Einige Stunden in der Woche sind Sonderpädagog/innen (teilweise auch Regellehrkräfte) als Doppelbesetzung im Unterricht. In diesen Stunden kann es auch sein, dass kleine Gruppen von Schüler/innen mit Lernschwierigkeiten bedarfsorientiert getrennt vom Klassenverband in einem Differenzierungsraum unterrichtet werden. Vor allem Sonderpädagog/innen und Klassenleitung, bei Bedarf aber auch Fachlehrer/innen, beraten Eltern und Schüler/innen im Hinblick auf Förderpläne und Schullaufbahn. Bei Unterstützungsbedarf in der körperlich-motorischen Entwicklung können bei Einzelintegration Kolleg/innen von einer Förderschule für einige Stunden (z. B. zum Schwimmunterricht) abgeordnet werden.