Schule in Coronazeiten – Informationen kompakt (Stand: Dezember 2022)
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Unterrichtsbesuch bei Extremwetterlagen

Allgemeine Information zum Umgang mit Extremwetterlagen:

Bei extremen Wetterlagen oder Unwetterwarnungen sind manchmal auch die Schulen betroffen. Nicht jedes Mal wird es zu einer landesweiten Schulschließung kommen, wie es am 17.2.2022 der Fall war. Grundsätzlich kann es aber bei lokalen Unwetterwarnungen auch in Absprache mit dem Schulträger zur vorzeitigen Beendigung des Unterrichts oder zur tageweisen Schulschließung kommen.

Was geschieht, wenn Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler den Schulweg aufgrund einer extremen Wetterlage (Sturm, massiver Schneefall….) zu gefährlich finden?

Bei extremen Wetterverhältnissen entscheiden Erziehungsberechtigte selbst, ob ihre Kinder die Schule besuchen können. Auch volljährige Schülerinnen und Schüler treffen diese Entscheidung in eigener Verantwortung.

Die Schule muss morgens benachrichtigt werden und am ersten Tag nach der Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.