Inklusion2025-08-29T10:49:05+02:00

Inklusion

An der KvG wird Inklusion aktiv gestaltet und für alle Schüler*innen durchlässig gelebt. Aktuell besuchen rund 50 bis 60 Schüler*innen mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf unsere Schule. Sie sind in nahezu allen Klassenstufen integriert. Die Förderschwerpunkte liegen vor allem in den Bereichen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache– vereinzelt auch in anderen Bereichen.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die bestmögliche individuelle Förderung und Forderung aller Schüler*innen mit einem Förderbedarf. Dabei legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team (MPT) sowie auf gezielte präventive Maßnahmen zur frühzeitigen Unterstützung der Schüler*innen ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf.

Mit welcher zusätzlicher Förderung kann ich für mein Kind rechnen?2024-09-15T16:32:58+02:00

Ihr Kind wird in einer „normalen Klasse/Regelklasse“ unterrichtet, das heißt, im fünften Jahrgang bis zu 29 Schüler*innen und in höheren Klassen teilweise auch noch mehr. Einige Stunden in der Woche sind Sonderpädagog*innen (teilweise auch Regellehrkräfte) als Doppelbesetzung im Unterricht. In diesen Stunden kann es auch sein, dass kleine Gruppen von Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten bedarfsorientiert getrennt vom Klassenverband in einem Differenzierungsraum unterrichtet werden. Vor allem Sonderpädagog*innen und Klassenleitung, bei Bedarf aber auch Fachlehrer*innen, beraten Eltern und Schüler*innen im Hinblick auf Förderpläne und Schullaufbahn. Bei Unterstützungsbedarf in der körperlich-motorischen Entwicklung können bei Einzelintegration Kolleg*innen von einer Förderschule für einige Stunden (z. B. zum Schwimmunterricht) abgeordnet werden.

Wird mein Kind auch ohne Zuweisung vom Schulamt aufgenommen?2024-06-27T09:52:35+02:00

Mit den Unterstützungsbedarfen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung in der Regel nicht. Das Zuweisungsverfahren soll im Sinne einer optimalen Förderung des einzelnen Kindes sicherstellen, dass die Förderkapazitäten aller inklusiven Schulen gleichmäßig genutzt werden. Dieses Verfahren möchten wir nicht unterlaufen. Bei Unterstützungsbedarf in der körperlich-motorischen Entwicklung prüfen wir im Einzelfall gemeinsam mit dem Schulträger, ob eine Aufnahme möglich und als Einzelintegration im Sinne des Kindes ist.

Muss ich mein Kind noch anmelden, wenn ich eine Zuweisung durch das Schulamt habe?2024-06-27T09:52:45+02:00

Ja, unbedingt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Dr. Brintrup-Feldhaus, sobald Sie das Schreiben vom Schulamt bekommen haben. Bitte bringen Sie Zeugnisse, Anmeldescheine, Förderbescheide und Geburtsurkunde mit.

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