Im Februar haben wir erfahren, dass Unwetter zum Ausfall der Schule führen kann. Nicht immer ist das landesweit so. Grundsätzlich kann es aber bei lokalen Unwetterwarnungen auch in Absprache mit dem Schulträger zur vorzeitigen Beendigung des Unterrichts oder zur tageweisen Schulschließung kommen.

Was geschieht, wenn Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst den Schulweg aufgrund einer extremen Wetterlage (Sturm, massiver Schneefall….) zu gefährlich finden?

Bei extremen Wetterverhältnissen entscheiden Erziehungsberechtigte selbst, ob ihre Kinder die Schule besuchen können. Auch volljährige Schülerinnen und Schüler treffen diese Entscheidung in eigener Verantwortung.
Die Schule muss morgens benachrichtigt werden und am ersten Tag nach der Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.