Mit den Unterstützungsbedarfen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung in der Regel nicht. Das Zuweisungsverfahren soll im Sinne einer optimalen Förderung des einzelnen Kindes sicherstellen, dass die Förderkapazitäten aller inklusiven Schulen gleichmäßig genutzt werden. Dieses Verfahren möchten wir nicht unterlaufen. Bei Unterstützungsbedarf in der körperlich-motorischen Entwicklung prüfen wir im Einzelfall gemeinsam mit dem Schulträger, ob eine Aufnahme möglich und als Einzelintegration im Sinne des Kindes ist.