Anmeldung
Hier finden Sie alles, was Sie zum An- und Ummelden wissen müssen.
Die aktuelle Pandemielage macht zusätzliche Regeln für den Übergang von anderen Schulen notwendig. Insbesondere die Möglichkeiten zur Beratung vor Ort sind sehr stark eingeschränkt und aktuell auch immer wieder für längere Zeiträume nicht möglich. Bitte erkundigen Sie sich ggf. im Sekretariat (02573 93400).
Am 1. März 2020 ist das neue "Masernschutzgesetz" in Kraft getreten ist. Alle Schüler/innen, die nach diesem Datum neu an der KvG aufgenommen werden, müssen nach § 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einen Nachweis über den Impfschutz oder eine ausreichende Immunität vorlegen. Bringen Sie den Nachweis bitte möglichst schon zur Anmeldung mit.