(Stand 1/2023)
Ab dem ersten Februar 2023 ändern sich die Coronaregeln für die Schule:
Wir bitten alle Mitglieder unserer Schulgemeinde im Sinne unserer Gesundheit, den Empfehlungen zu folgen. Darüber hinaus halten wir es nach den Erfahrungen der letzten Monate weiter für sinnvoll, auch andere Infektionskrankheiten zu Hause auszukurieren, um Ansteckungen und schwerere Verläufe zu vermeiden.
Die Informationen aus dem Ministerium finden sich am Ende dieser Mitteilung.
Nicht vergessen: die neuen Regeln gelten erst ab dem 1. Februar!!!!
Brief der Ministerin an volljährige Schüler:innen
Brief der Ministerin an Eltern und Erziehungsberechtigte
Die Regeln bis zum 1. Februar finden sich hier:
Am 19 .Dezember hat das Schulministerium die Corona-Regelungen aktualisiert. Im Moment ändert sich für uns in den schulischen Abläufen wenig, die Vorgaben vom 28.Juli 2022 bleiben im Wesentlichen bestehen, allerdings sind die Regeln zur Isolation geändert (siehe unten, rot markiert) und es gibt einzelne Ergänzungen, die im Schulalltag weniger relevant sind. Das aktuelle Handlungskonzept Corona können Sie hier lesen.
Bitte beachten Sie die Anschreiben der Ministerin:
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Hände desinfizieren beim Betreten der Schule
regelmäßige, gründliche Handhygiene (waschen, desinfizieren)
Husten- und Nies-Etikette einhalten (in die Ellenbeuge)
regelmäßiges Stoßlüften (etwa alle 20 Minuten, mehrere Fenster öffnen, möglichst Querlüften)
möglichst Abstände halten
Das Schulministerium empfiehlt darüber hinaus, in der Schule medizinische Masken oder FFP2-Masken zu tragen. Es besteht keine Pflicht und wir respektieren die persönliche Entscheidung der Einzelnen.
Was tun bei Erkrankungen?
Grundsätzlich empfehlen wir (unabhängig von Corona), dass erkrankte Schüler:innen zu Hause bleiben und sich auskurieren. Damit schützen sie ihre eigene Gesundheit und die Gesundheit aller am Schulleben beteiligten Personen.
Schüler:innen mit Coronasymptomen[1] sollen möglichst vor dem Schulbesuch zu Hause einen Corona-Selbsttest durchführen:
positives Ergebnis: Bürgertest veranlassen, kein Schulbesuch erlaubt
negatives Ergebnis: Schulbesuch erlaubt, Eltern oder volljährige Schüler:innen bestätigen formlos, dass ein negatives Testergebnis vorliegt
Schüler:innen, die mit Corona-Symptomen (Atemwegserkrankungen, Fieber, Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden…) die Schule besuchen und keine formlose Bestätigung über den negativen Selbsttest vorlegen können, führen vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest durch: positives Ergebnis: Isolation, Abholung wird veranlasst; negatives Ergebnis: Schulbesuch weiter erlaubt.
Schüler:innen mit bestätigtem Selbsttest, deren Corona-Symptome sich im Laufe des Tages deutlich verschlimmern, führen vor Ort unter Aufsicht einen weiteren Selbsttest durch: positives Ergebnis: Isolation, Abholung wird veranlasst; negatives Ergebnis: Schulbesuch weiter erlaubt.
Alle Schüler:innen erhalten auf Vorrat Corona-Selbsttests für anlassbezogene Überprüfungen.
Schüler:innen mit positivem Ergebnis beim Bürgertest müssen sich in Selbstisolation begeben. Die Isolation endet nach 5 Tagen ohne weiteren Test. (Beispiel: Tag des Tests war der 30. November (Tag 0). Die Frist beginnt am folgenden Tag (1. Dezember) zu laufen. Tag 5 ist somit der 5. Dezember und mit Ablauf dieses Tages endet die Isolierung automatisch.)
Erst am Tag 15 nach einem ersten positiven Test ist ein neuerlich positiver Test als Grund zur erneuten Isolierung anzusehen.
Nicht vergessen! Auch bei Corona-Erkrankungen und Isolation gilt: Fehlzeiten werden der Schule am ersten Tag per E-Mail oder Telefon von den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler:innen mitgeteilt. Sobald der Schulbesuch wieder aufgenommen wird, legen die Schüler:innen der Klassen- oder Jahrgangsleitung außerdem eine schriftliche Entschuldigung vor.
Weitere Informationen:
Checkliste aktuelle Coronaschutzmaßnahmen (Stand 8/22)...
Handlungskonzept Coronamaßnahmen (Schulministerium, Stand 12/22)….
Schulministerin Dorothe Feller in der Landespressekonferenz….